Wie ist die Versicherungspflicht geregelt

Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entschieden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte. In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt als auch in Schleswig-Holstein erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach Rasseliste. Eine Hundehaftpflichtversicherung ist nur für gefährliche Hunde Pflicht. Der Landtag von Schleswig-Holstein rät allerdings allen Hundebesitzern sich mit der Police abzusichern. Einzige Ausnahme bildet das Land Mecklenburg-Vorpommern, wo gar keine Versicherungspflicht besteht.
Für diese Aufzählung und Information übernehmen wir keine Haftung, da sich gesetzliche Regelungen auch regelmäßig ändern können.



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