Betriebs-Inhaltsversicherung

Zur so genannten Inhaltsversicherung zählen der Schutz gegen Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Glasschäden, Einbruch/Diebstahl und Vandalismus.

Zusätzliche Einschlüsse können berücksichtigt werden: Elementarversicherung, Transportschäden, Elektronikbaustein und Betriebsunterbrechungsschäden.

 "Gebündelte Geschäftsversicherung"

All diese Sachrisiken können gleichzeitig, oder nach Bedarf in einer "Gebündelten Geschäftsversicherung" abgesichert werden - durch die Zusammenfassung in einer solchen Kombipolice lassen sich diese Gefahren zu einem deutlich günstigeren Preis und mit weniger Aufwand ver­sichern, als dies durch mehrere Einzelverträge möglich wäre.

 Betriebsunterbrechungsschäden beinhalten z. B.: muss die betriebliche Tätigkeit - etwa nach einem Brand, Rohrbruch oder einem anderen Schaden - zeitweise eingestellt werden, erstattet die Betriebsunterbrechungsversicherung die während dieser Zeit anfallenden Löhne und Gehälter, sowie die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn.

 Sie bezahlt außerdem Maßnahmen, um die Betriebsfähigkeit zu erhalten oder möglichst schnell wieder herzustellen - zum Beispiel die Kosten für Leihmaschinen.


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