Auszüge aus Ihrem möglichen Versicherungsschutz

Jeder weiß, dass ein Unternehmen abgesichert sein muss. Aus diesem Grund haben die meisten Unternehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche sie vor Risiken und Schadensersatzansprüchen Dritter schützt. Die wenigsten wissen jedoch, was ihre Betriebshaftpflichtversicherung genau beinhaltet. Die Betriebshaftpflichtversicherung besteht meist aus der Allgemeinen Haft­pflichtversicherung und der Produkthaftpflichtversicherung.


Die Allgemeine Haft­pflichtversicherung steht für Schäden und Risiken, die im Zusammenhang mit dem Unternehmen entstanden sind und zwar u. a. für

  • Nebenrisiken, die sowohl betriebsüblich als auch branchenüblich sind,
  • Exportrisiken bzw. Auslandsreisen
  • Haftungen, die vertraglich vereinbart wurden,
  • Rügepflicht nach § 377 HGB
  • Mietsachschäden bei den Geschäfts- bzw. Produktionsräumen
  • Schäden durch Abwasser, jedoch keine Umweltschäden
  • Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen
  • Leitungsschäden
  • Tätigkeitsschäden
  • Vermögensschäden
  • Diebstahl von Eigentum der Mitarbeiter bzw. Besucher
  • Regressverzicht
  • Verfahren vor Schiedsgerichten
  • Strahlenschäden u.v.a.m.


Die Produkthaftpflicht ist in der Regel in der Betriebshaftpflicht mit einbezogen und schützt vor den Risiken, die mit den Produkten in Verbindung stehen wie z. B.
 

  • Tätigkeitsfolgeschäden
  • Nachhaftung
  • Per­sonenschäden bzw. Sachschäden aufgrund von Mängeln
  • Schäden bei Weiterverarbeitung bzw. Bearbeitung
  • Schäden durch Medienverluste
  • Energiemehrkosten durch Schäden
  • u.a.m.
     

Dazu können natürlich noch andere Absicherungen mit eingeschlossen werden, damit das Unternehmen auch komplett abgesichert ist.Da die Betriebshaftpflichtversicherung betriebsbezogen gestaltet wird, sind natürlich die Absicherungen im Bereich der Produkthaftpflicht unterschiedlich. Aufgeführt haben wir hier die Leistungen für eine produzierendes Unternehmen. Die Leistungen im Produkthaftungsbereich für z. B. den IT Bereich sehen ganz anders aus ebenso wie die, die das Baugewerbe oder den Handwerkbetrieb absichern.Die Allgemeine Betriebshaftpflicht hingegen ist bis auf einige Kleinigkeiten für alle Betriebshaftpflichtversicherungen identisch.Die Betriebshaftpflichtversicherung steht nicht in der Leistungspflicht, wenn es sich bei den Schäden um Umweltschäden handelt. Das gilt für Umweltschäden am Boden, in der Luft und im Wasser und Gewässer.Auch Eigenschäden, das sind Schäden, die das versicherte Unternehmen selbst herbeiführt sowie Schäden bzw. Mängel an Arbeiten und Sachen (Nichtvertragserfüllung). Auch Ansprüche aus Verträgen, sogenannte Erfüllungsansprüche sind nicht im Leistungskatalog enthalten. Da eine solche Absicherung immer individuell gestaltet wird und von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich in Preis- und Leistung ist, empfiehlt es sich hier einen unabhängigen Anbietervergleich anzufordern.



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