Leistungen

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung sichert Ihren Haushalt bei Schäden, die durch Feuer, Einbruch-diebstahl/Vandalismus, Leitungswasser, oder Sturm und Hagel entstehen und leistet die Entschädigung bzw. die Reparaturkosten. Auch Antiquitäten sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert, sofern es sich um Möbel handelt. Andere Gegenstände, wie beispielsweise Münzen, gehören zu den Wertsachen!

Wichtig: Wertsachen unterliegen einer Sonderregelung. Nor­malerweise sind bis zu 30 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Gegen einen Beitragszuschlag kann man aber eine Höherversicherung abschließen. Dies ist sinnvoll für all jene, die viele Wertsachen besitzen.

Zum Hausrat gehören unter anderem:

  • Möbel, Teppiche, Geschirr, Kleidung, Werkzeug, Lebensmittel, Wertsachen, Bargeld und vieles mehr

Wasserschaden

Eine Haus­rat­ver­si­che­rung kommt für den Schaden auf, der durch defekte Zu- oder Ableitungs-rohre entsteht. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind auch Leitungen zu oder von Solarheizungsanlagen oder Klima- und Wärmepumpen. Wichtig ist, dass dabei nur Schäden durch Leitungswasser versichert sind. Wird ihre Garage oder ihr Schuppen durch Regenwasser überflutet, ist eine zusätzliche Versicherung notwendig, etwa eine Elementarversicherung.

Der Versicherungsnehmer ist in der Pflicht, seine Wasserleitungen bei Frost dementsprechend vorzubereiten. Brechen die Rohrleitungen, weil das Wasser nicht abgestellt wurde und gefroren ist, wird der Versicherte keinen Cent von seiner Haus­rat­ver­si­che­rung bekommen.

Brandschaden

Entsteht ein Schaden an Ihrem Hausrat durch Brand, ist dieser durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt. Das Feuer darf dabei nicht aus einem bestimmungsmäßigen Herd entstanden sein. Breitet es sich jedoch beispielsweise von einem Kamin, Ofen, Grill oder von Kerzen aus, zählt der entstandene Schaden als Brandschaden.

Was bedeutet das im Klartext? Fällt Ihnen Ihr Handy ins Feuer des Kamins, wird die Versicherung für die Wiederherstellungskosten in der Regel nicht aufkommen. Verbreitet sich jedoch glühende Kohle auf Ihren Teppich und entzündet diesen, kann mit dem Versicherungs-schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung gerechnet werden.

Unter den Versicherungsschutz bei Brandschaden fallen:

  • Versengen durch Funkenflug, Rauchschäden, Verbrennen, Verformen von Gegenständen, Anbrennen, Verrußen

Einbruch – Diebstahl

Beim Einbruch unterscheiden Versicherer zwischen Einbruchdiebstahl – das heißt, dass Räume gewaltsam geöffnet wurden – und einfachen Einbruch. Denn wer seine Wohnung nicht abschließt, verhält sich grob fahrlässig. Jedoch müssen die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit erst nachweisen, bevor sie Zahlungen verweigern.

Damit Sie sich sicher sind, ob Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung greift, wenn Sachen entwendet werden, schließen Sie Ihre Türen immer ab.

Vandalismus

Sollte bei Ihnen eingebrochen werden, kommt es nicht selten vor, dass die Diebe auf der Suche nach Wertsachen Ihre ganze Wohnung oder Ihr komplettes Haus verwüsten. Manchmal können die Kosten durch Vandalismus höher ausfallen als durch den eigentlichen Diebstahl. Daher ist es gut zu wissen, dass Schäden durch Vandalismus in der Regel bei der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert sind.

Fahrraddiebstahl

Fahrräder sind nur bedingt mitversichert

Solange Ihr Fahrrad im Keller, im abgeschlossenen Fahrradraum, in der Garage oder in der Wohnung steht, ist es im Versicherungsschutz der Haus­rat­ver­si­che­rung als beweglicher Besitz eingeschlossen. Wird das Fahrrad jedoch auf der Straße geklaut, haben die Besitzer meist keinen Anspruch auf Leistungen. In diesem Fall und besonders dann, wenn Ihr Fahrrad sehr teuer war, empfiehlt sich der Abschluss einer Fahrradversicherung.



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