Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems.
Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Krankenversicherung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Private-Krankenversicherung oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung).
Die Krankenversicherungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.
Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der Großteil hat die Pflicht, sich bei einer der gesetzlichen Krankenversicherung durch einkommensabhängigen Beitrag zu versichern. Der Rest kann sich frei entscheiden, benötigt aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, entweder per privater Krankenversicherung mit risikoabhängiger Versicherungsprämie oder freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung.
Der Personenkreis der sich für eine getzliche Krankenversicherung entscheidet, hat die Möglichkeit die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Krankenzusatzversicherung zu schließen, beziehungsweise den eigenen Kostenanteil zu reduzieren.