Die gesetzliche und private Kranken­ver­si­che­rung

Die Kranken­ver­si­che­rung ist Teil des Gesundheitssystems.

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse oder der Vertrag mit einer Kranken­ver­si­che­rung ist entweder gesetzlich verpflichtend (Pflichtversicherung) oder freiwillig abschließbar (Private-Kranken­ver­si­che­rung oder freiwillige gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung).

Die Kranken­ver­si­che­rungsprämie ist vom gewählten Leistungsangebot oder vom Einkommen des Versicherten abhängig.

 

Eine Absicherung im Krankheitsfall zu haben, ist in Deutschland für alle Einwohner gesetzlich vorgeschrieben. Der Großteil hat die Pflicht, sich bei einer der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung durch einkommensabhängigen Beitrag zu ver­sichern. Der Rest kann sich frei entscheiden, benötigt aber trotzdem die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung im Krankheitsfall, entweder per privater Kranken­ver­si­che­rung mit risikoabhängiger Versicherungsprämie oder freiwilliger gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung.

 

Der Per­sonenkreis der sich für eine getzliche Kranken­ver­si­che­rung entscheidet, hat die Möglichkeit die Lücken der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung mit einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung zu schließen, beziehungsweise den eigenen Kostenanteil zu reduzieren.