Was ist bei dem Schadenfreiheitsrabatt zu beachten

bereits seit einigen Jahren ist auch in der Kfz-Versicherung der Trend zu beobachten, dass unterschiedliche Tarifvarianten angeboten werden. Der Kunde kann sich, abhängig von seinen individuellen Ansprüchen, den für ihn passenden Versicherungsschutz aussuchen.

Die Tarifvarianten unterscheiden sich durch Leistung und Preis!

Viele Versicherer bieten zusätzlich günstigere Tarife, z.B. mit Werkstattbindung, an. Im Schadenfall kann der Kunde die Werkstatt nicht frei wählen, sondern muss bei der vom Versicherer benannten Werkstatt reparieren lassen. Dies wird dem Kunden durch diverse Zusatzleistungen wie z.B. Abholung, Reinigung, verlängerte Garantie oder Ersatzfahrzeug schmackhaft gemacht. Bei den Tarifnamen weisen Zusätze wie Basis, Komfort, Premium oder Exklusiv bereits auf die leistungsmäßige Unterscheidung hin. Hier ist jedem klar, je nach gewählter Tarifvariante sind Preis und Leistung unterschiedlich.

Was ist mit dem Schadenfreiheitsrabatt?

 Vielen ist nicht bekannt, dass die Kfz-Versicherer unterschiedliche SF-Einstufungen und Rückstufungstabellen benutzen. Gerade im Bereich der Schadenrückstufung sind teilweise enorme Unterschiede vorhanden. So liegen die größten Differenzen bei bis zu 16 SF-Klassen. Die Beitragsdifferenzen sind, auf das einzelne Jahr betrachtet, durchaus verkraftbar. Über die Jahre hinweg kommt so aber doch ein „hübscher“ Mehrbeitrag zustande. Außerdem besteht die Gefahr im Fall eines 2. Schadens eine höhere Rückstufung zu erhalten.

Bei einzelnen Versicherern gibt es zusätzlich auch noch innerhalb der Tarifvarianten abweichende Rückstufungstabellen. Die Differenzen sind in der Regel gering und machen pro Jahr nur wenige Prozentpunkte aus. Achten Sie bei Auskünften darauf, die richtige Tabelle zu wählen.

Beispiel aus der Praxis:

Der VN hatte in 2015 die Schadenfreiheitsklasse 35 erreicht. Im Herbst verursachte er einen Kraftfahrt-Haft­pflicht-Schaden der bei seinem Versicherer zu einer Rückstufung in 2016 in die SF-Klasse 25 geführt hätte. Er erhält zum Jahreswechsel durch seinen Ver­sicherungs­makler für das Jahr 2016 ein entsprechendes Angebot bei einem anderen Versicherer mit SF 25 und entschließt sich aufgrund des niedrigeren Beitrages zu einem Wechsel.

Böse Überraschung - auf Nachfrage des neuen Versicherers meldet der alte Versicherer SF-Klasse 35 / 1 KH-Schaden in 2015, der neue Versicherer stuft jedoch gemäß seiner Tabelle nicht in die SF-Klasse 25, sondern in die SF-Klasse 17 ein. Das verteuert den Beitrag entsprechend und kann dazu führen, dass sich der Versichererwechsel nicht bezahlt macht. Zudem verliert der Kunde 8 Jahre schadenfreie Zeit.