Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Wie ist die Versicherungspflicht geregelt

Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entschieden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.[5][6] In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt ei...mehr ]


Mit unserem nachfolgenden Ermittlungs-Tool können Sie die Risikodaten erfassen und eine Beitragsermittlung durchführen. Im Anschluss können Sie diese Daten an uns übermitteln und wir erstellen Ihnen an Hand Ihrer Daten ein umfangreiches Vergleichsangebot.

Mit der Übermittlung der Daten schliessen Sie keinen Vertrag ab !


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