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Tierhalter-Haft­pflicht

Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wie ist die Versicherungspflicht geregelt

Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird auf Länderebene entschieden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und in Thüringen. In Nordrhein-Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.[5][6] In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt ei...mehr ]


Mit unserem nachfolgenden Ermittlungs-Tool können Sie die Risikodaten erfassen und eine Beitragsermittlung durchführen. Im Anschluss können Sie diese Daten an uns übermitteln und wir erstellen Ihnen an Hand Ihrer Daten ein umfangreiches Vergleichsangebot.

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