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Alters­vorsorge Hamburg | Alterssicherung von salomon24

Die betriebliche Alters­vorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Rechtsanspruch: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

 Vorteile für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist ab 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen.

Die Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

  1. Direktzusage/Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds
 
 

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Auf Betriebsrenten können außerdem Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung anfallen. Für gesetzlich pflichtversicherte Betriebsrentner gilt 2026 in der Kranken­ver­si­che­rung ein Freibetrag von 197,75 Euro monatlich. Kranken­ver­si­che­rungsbeiträge fallen grundsätzlich nur auf den darüberliegenden Teil der Betriebsrente an. Für freiwillig gesetzlich Versicherte gilt dieser Freibetrag nicht.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Alters­vorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 bleibt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Teil der zusätzlichen Alters­vorsorge anrechnungsfrei. Der Freibetrag umfasst monatlich die ersten 100 Euro sowie 30 Prozent des darüberliegenden Einkommens aus zusätzlicher Alters­vorsorge. Er ist auf die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1 begrenzt und beträgt damit 2026 höchstens 281,50 Euro monatlich. Auch Menschen mit niedrigen Renten können dadurch von einer Betriebsrente profitieren, weil diese nicht vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird.

Vergleich und Angebot Betriebliche Altersversorgung

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