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Alters­vorsorge Hamburg | Alterssicherung von salomon24

Die betriebliche Alters­vorsorge

Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufs­unfähig­keit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.

Rechtsanspruch: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.

Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.

 Vorteile für den Arbeitgeber: Für den Arbeitgeber bietet sie eine Möglichkeit, Mitarbeiter zu binden. Zudem spart der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung oftmals Lohnnebenkosten.

Was leistet die betriebliche Altersversorgung?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist ab 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen.

Die Durchführungswege einer betrieblichen Altersversorgung

Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:

  1. Direktzusage/Pensionszusage
  2. Unterstützungskasse
  3. Direktversicherung
  4. Pensionskasse
  5. Pensionsfonds
 
 

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

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