Betriebliche Altersversorgung (bAV) ist der Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zur Altersversorgung, Versorgung von Hinterbliebenen bei Tod oder zur Invaliditätsversorgung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit zusagt. Betriebsrenten sind für viele Arbeitnehmer eine sinnvolle Möglichkeit, Einbußen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu kompensieren.
Rechtsanspruch: Arbeitnehmer können von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieser Teile ihres Lohnes oder Gehalts in einen Anspruch auf betriebliche Altersversorgung umwandelt, die sogenannte Entgeltumwandlung.
Steuervorteile: Die betriebliche Altersversorgung bietet aber nicht nur eine zusätzliche Rente und/oder einen umfassenden Risikoschutz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch von beachtlichen Steuervorteilen.
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Wer berechtigt ist
Der Rechtsanspruch auf eine Betriebsrente besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist ab 2019 verpflichtet, sich hierbei mit einem Zuschuss zu beteiligen.
Dem Arbeitgeber stehen fünf Wege zum Aufbau und zur Gestaltung einer bAV zur Verfügung, die sogenannten fünf Durchführungswege:
Wer kann eine bAV abschließen?
Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.